BIP&GO ist einer der führenden Anbieter von Liber-t-Telemaut-Badges in Frankreich. Im Rahmen seiner Aktivitäten möchte BIP&GO nachhaltige Mobilitätsdienste fördern, insbesondere Ladelösungen für Elektrofahrzeuge. In diesem Zusammenhang bietet die Ladekarte dem Kunden die Möglichkeit, eine Ladesitzung an einer kompatiblen Ladesäule zu starten und zu beenden.
Die Ladekarte wird von dem Unternehmen BIP&GO angeboten und bereitgestellt.
Die Ausstellung, Aktivierung und Nutzung der Ladekarte unterliegt den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ oder „AVB“).
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Bereitstellung der Ladekarte. Mit der Bestellung einer Ladekarte akzeptiert jeder Kunde, der sich eine Ladekarte ausstellen lassen möchte, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorbehaltlos.
BIP&GO, Vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter und einem Stammkapital von 1.000 Euro,
Eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 750 535 288,
Mit Firmensitz in 30 Boulevard Gallieni 92130 Issy-les-Moulineaux.
Der Leiter der Veröffentlichung ist Vincent FANGUET als ständiger Vertreter des Präsidenten von BIP&GO.
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AVB“) sollen die Ausstellung einer Ladekarte durch BIP&GO an den Kunden sowie die Aktivierung und Nutzung dieser Ladekarte durch den Kunden regeln.
Die folgenden Begriffe, unabhängig davon, ob sie hier im Singular oder im Plural verwendet werden, sind immer wie folgt definiert:
„Anwendung“: Bezeichnet die mobile Anwendung BIP&GO „Ihr Begleiter für unterwegs“ wie in Artikel 2 „Definitionen“ der ANB definiert, über die der Ladedienst angeboten wird.
„Be:Mo“: Vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von 5.500.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 823 647 060, mit Firmensitz in 110 Esplanade du Général de Gaulle 92400 COURBEVOIE – Frankreich, die die Ladedienste gemäß den AGB für Be:Mo-Dienstleistungen anbietet und deren Angebote für Ladedienste auf der Plattform gelistet sind.
„Ladesäule“: Bezeichnet einen Punkt, an dem Elektrofahrzeuge mit Strom aufgeladen werden können
„Kompatible Ladesäule“: Bezeichnet eine Ladesäule, die mithilfe der Ladekarte zum Aufladen und Bezahlen genutzt werden kann.
„Ladekarte“: Bezeichnet die namentliche und persönliche Karte, die mit dem BIP&GO-Konto des Kunden verbunden ist und deren Aktivierung und Nutzung den Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt, die unter folgender Adresse abrufbar sind: https://www.bipandgo.com/cgv-recharge/. Diese Ladekarte ermöglicht das Starten und Beenden von Ladevorgängen an kompatiblen Ladesäulen. Der geografische Umfang der Nutzung der Ladekarte ist klar wie folgt definiert: Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg.
„Kunde“: Im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist der Kunde eine natürliche Person, die ein BIP&GO-Abonnement abgeschlossen hat, einen Liber-t Telemaut-Badge besitzt oder das Angebot „Electrique +“ abonniert hat und der BIP&GO eine Ladekarte ausstellt.
„Bestellung“: Bezeichnet den Kauf der Ladekarte. Der Kunde kann seine Bestellung über die Website oder die Anwendung aufgeben. Eventuelle Lieferkosten sind in dem für die Bestellung bezahlten Preis enthalten.
„Kundenkonto“: Bezeichnet das BIP&GO-Kundenkonto, über das der Kunde auf die Dienste zugreift.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunde“: Bezeichnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden, die die Ladefunktion für Elektrofahrzeuge regeln und unter der folgenden Adresse auf BIP&GO-Website einsehbar sind: Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunde - Aufladen (bipandgo.com).
„Personenbezogene Daten“: Bezeichnen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als „identifizierbare natürliche Person“ wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Angebot „Electrique +“: Bezeichnet das Angebot, dessen Details unter der folgenden Adresse auf der BIP&GO-Website einsehbar sind: Telemaut-Abonnement „Electrique +“ | Bip&Go Elektroautos (bipandgo.com)
„Laden“: Bezeichnet den Vorgang zum Aufladen eines E-Fahrzeugs an einer Ladesäule, die einem Ladebetreiber gehört, der Teil des Partnernetzwerks von Be:Mo ist.
„Dienste“: Bezeichnet alle über die Anwendung zugänglichen Dienste, zu deren Bereitstellung sich BIP&GO gegenüber den Kunden verpflichtet, insbesondere die Einsicht des Kundenkontos und die Dienste zur Lokalisierung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und zur Durchführung einer Ladesitzung bei Be:Mo und seinem Netzwerk von Ladebetreibern.
„Elektrofahrzeug“ oder „Fahrzeug“: Bezeichnet jedes Privatfahrzeug des Kunden (Pkw, Nutzfahrzeug) sowie Zweiräder (Fahrrad, Roller, Motorrad) und deren Zubehör (inklusive der zugelassenen Ausrüstungen bei Elektrofahrzeugen, die den Anschluss und das Aufladen des Fahrzeugs ermöglichen, insbesondere die Anschlusskabel).
Die Bereitstellung der Ladekarte unterliegt der Annahme und Einhaltung dieser AVB durch den Kunden.
Der Kunde bestätigt, dass er die vorliegenden AVB gelesen und vollständig verstanden hat und alle Bestimmungen ohne Einschränkung oder Vorbehalt vollumfänglich akzeptiert.
Diese AVB gelten für die gesamte Dauer der Bereitstellung der Ladekarte durch BIP&GO und die gesamte Nutzungsdauer der Karte durch den Kunden. BIP&GO behält sich das Recht vor, die AVB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern und/oder zu aktualisieren. Die Bestellung und die Nutzung der Ladekarte unterliegen den zum Zeitpunkt der Bestellung und/oder der Nutzung der Ladekarte gültigen AVB
Jeder Verstoß gegen diese AVB berechtigt BIP&GO, dem Kunden, der den Verstoß begangen hat, die Bereitstellung der Ladekarte in Zukunft zu verweigern, unbeschadet der Schadensersatzansprüche, die BIP&GO gegen den Verursacher des Verstoßes geltend machen kann.
In dieser Hinsicht ist es strengstens untersagt, die Ladekarte für folgende Zwecke zu verwenden:
Die Ausübung von illegalen oder betrügerischen Aktivitäten oder solchen, die die Rechte oder die Sicherheit von Dritten verletzen,
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder Verletzungen der geltenden Gesetze und Vorschriften,
Das Eindringen in das Computersystem eines Dritten oder jede Aktivität, die dazu dient, das Computersystem eines Dritten ganz oder teilweise zu schädigen, zu kontrollieren, zu stören oder abzufangen, seine Integrität oder Sicherheit zu verletzen,
Und ganz allgemein jede Praxis, durch die die Ladekarte für andere als die vorgesehenen Zwecke missbraucht wird.
Ebenfalls strengstens verboten sind:
Jegliches Verhalten, das die Kontinuität der Dienste unterbricht, aussetzt, verlangsamt oder verhindert,
Jedes Eindringen oder jeder Versuch des Eindringens in die Systeme von BIP&GO,
Jede Verletzung von Sicherheits- und Authentifizierungsmaßnahmen,
Jede Handlung, die den finanziellen, kommerziellen oder moralischen Rechten und Interessen von BIP&GO oder anderer Kundinnen und Kunden schadet,
Jegliche Nutzung der Ladekarte durch den Kunden zu kommerziellen Zwecken, einschließlich des Weiterverkaufs von Ladeleistungen,
Und schließlich ganz allgemein jede Verletzung der vorliegenden AVB.
Die Ladekarte bleibt Eigentum von BIP&GO, was der Kunde ausdrücklich anerkennt.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ladekarte nur im Rahmen der vorliegenden AVB zu verwenden.
Die Ladekarte kann nicht zum Nachweis der Identität des Kunden verwendet werden.
Der Kunde kann eine persönliche und namentlich gekennzeichnete Ladekarte über sein Kundenkonto auf der BIP&GO-Website, in der Anwendung oder im Rahmen des Angebots „Electrique +“ bestellen, wenn er dieses Angebot abonniert hat.
BIP&GO steht es frei, einen Auftrag für eine Ladekarte aus einem legitimen Grund abzulehnen, wie z. B. die Kündigung eines früheren Vertrags durch BIP&GO wegen Betrugs oder Nichtzahlung. Für Gewerbetreibende kann BIP&GO eine vorherige Untersuchung des Kundenrisikos durchführen, nach der das Unternehmen entscheidet, ob es die Bestellung einer Ladekarte akzeptiert oder nicht. BIP&GO kann einige Vorabkontrollen durchführen und behält sich das Recht vor, jede Bestellung einer Ladekarte abzulehnen, wenn die Adresse, an die die Ladekarte geschickt werden soll, unbekannt, nicht dauerhaft oder frei erfunden ist. In diesem Fall wird die Bestellung automatisch storniert und es wird keine Abbuchung vorgenommen. BIP&GO behält sich das Recht vor, zusätzliche Belege für jede Bestellung oder Nachbestellung einer Ladekarte anzufordern.
Vor der Bestellung einer Ladekarte muss der Kunde sicherstellen, dass er voll und ganz berechtigt ist, diese Karte zu nutzen (rechtsfähig, volljährig usw.).
Die einzelnen Schritte des Bestellvorgangs werden innerhalb des Kundenkontos während des gesamten Bestellvorgangs detailliert beschrieben. Der Kunde verpflichtet sich, alle Pflichtfelder auszufüllen, die für die Ausstellung der Ladekarte erforderlich sind. Die Informationen, die der Kunde nach der Bestätigung seiner Bestellung für eine Ladekarte registriert hat, gelten als korrekt, wahrheitsgemäß, vollständig und nicht veraltet.
Indem der Kunde seine Bestellung im Shop bestätigt und anschließend das Kästchen „Ich erkläre ausdrücklich, dass ich die Allgemeinen Verkaufsbedingungen für die Stromladekarte zur Kenntnis genommen habe und akzeptiere“ ankreuzt, akzeptiert der Kunde die Bestellung und die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwiderruflich und vorbehaltlos.
Dem Kunden wird eine Bestätigungs-E-Mail mit den Einzelheiten der Bestellung, die die wesentlichen vom Kunden angegebenen Daten sowie seine Rechnungsnummer enthält, an die während des Bestellvorgangs angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, den Fortschritt der Bestellung über die Anwendung in dem dafür vorgesehenen Bereich zu verfolgen.
Der Kunde muss sicherstellen, dass die bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten korrekt sind. Diese ermöglichen es ihm, eine Bestätigung seiner Bestellung sowie die bestellte Ladekarte zu erhalten. Er allein ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die auf diese Weise übermittelten Informationen korrekt sind.
Die bestellte Ladekarte wird direkt an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Postadresse gesendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb von höchstens dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Bestellung.
Die Aktivierung der Ladekarte gilt als Empfangsbestätigung und als ausdrücklicher Verzicht des Kunden, sich auf eine verspätete Lieferung zu berufen, um seine Bestellung zu stornieren.
Darüber hinaus profitiert der Kunde auch von der Möglichkeit, seine Bestellung gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 216-6 des frz. Verbraucherschutzgesetzes im Falle einer verspäteten Lieferung nach der angegebenen Frist zu stornieren und nachdem er BIP&GO aufgefordert hat, die Ladekarte per Einschreiben mit Rückschein innerhalb einer angemessenen Frist zu versenden, wenn diese angemessene Frist nicht eingehalten wurde.
Der Preis für die Ladekarte ist in Euro angegeben, inklusive aller Steuern. Er berücksichtigt die Mehrwertsteuer und eventuelle Zusatzkosten (z. B.: Transaktionsgebühren), die am Tag der Bestellung gelten. Er kann während der Zusammenfassung der Bestellung vor der Zahlung eingesehen werden. Falls eine oder mehrere Steuern eingeführt oder geändert, bzw. erhöht oder gesenkt werden, kann sich diese Änderung auf den Verkaufspreis der Ladekarte auswirken.
Jede Bestellung einer Ladekarte, die zwischen dem 1. und dem letzten Tag des laufenden Monats gemäß dem in Artikel 6.1 dieser Bedingungen beschriebenen Verfahren erfolgt, wird auf der Rechnung des Folgemonats abgerechnet.
Die Ladekarte wird dem Kunden von BIP&GO als Teil seines BIP&GO-Abonnements in Rechnung gestellt.
Die Ladekarte wird auf der BIP&GO-Rechnung mit dem Buchungstext „Ladekarte“ ausgewiesen.
Bei der Lieferung ist die Ladekarte des Kunden inaktiv. Die Aktivierung der Ladekarte ist eine Vorbedingung und erforderlich, damit der Kunde die Karte nutzen kann. Der Aktivierungsprozess, der vom Kunden über die Anwendung durchgeführt werden muss, sowie der für den oben genannten Prozess erforderliche Aktivierungscode werden in dem Schreiben, das der Ladekarte bei der Lieferung beiliegt, detailliert beschrieben.
Pro Kundenkonto kann jeweils nur eine Ladekarte aktiviert werden.
Die Ladekarte kann vom Kunden über die Anwendung deaktiviert werden, indem er das unter folgender Adresse beschriebene Verfahren befolgt: https://www.bipandgo.com/aide/application-mobile/carte-recharge-electrique/
Im Falle einer Deaktivierung seiner Ladekarte gemäß dem oben genannten Verfahren verpflichtet sich der Kunde, die Ladekarte zu vernichten, und dies BIP&GO auf Anfrage ehrenwörtlich zu bestätigen.
Die Ladekarte ermöglicht es dem Kunden:
sich zu identifizieren und dann eine Ladesitzung an einer kompatiblen Ladesäule zu starten, indem die Ladekarte vor das RFID-Lesegerät der kompatiblen Ladestation gehalten wird;
eine Ladesitzung zu beenden, indem die Ladekarte erneut vor das RFID-Lesegerät der oben genannten kompatiblen Ladesäule gehalten wird;
Jede Ladekarte ist namentlich, persönlich und mit einem einzigen Kundenkonto verbunden, das einem einzigen Kunden gehört.
Die Nutzung einer Ladekarte durch eine andere Person als den Kunden ist strengstens untersagt.
Der Kunde muss stets darauf achten, seine Ladekarte zu schützen, sie in seinem Besitz zu haben und sie niemals unbeaufsichtigt oder unter der Kontrolle Dritter zu lassen, insbesondere nicht nach Beendigung einer Ladesitzung.
BIP&GO kann in keinem Fall für die Fahrlässigkeit des Kunden haftbar gemacht werden. Der Kunde ist für jede betrügerische Verwendung seiner Ladekarte und/oder seines Kundenkontos verantwortlich. Er ist für jede durchgeführte Ladesitzung verantwortlich.
Generell gilt, dass jede Verbindung, Bestellung, Nutzung oder Übertragung von Daten, die ein Kunde über sein Kundenkonto und/oder seine Ladekarte vornimmt, als vom Kunden oder ggf. von seinen Erfüllungsgehilfen und unter seiner alleinigen Verantwortung vorgenommen angesehen wird.
Der Kunde muss BIP&GO voll und ganz unterstützen und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, wenn eine Untersuchung bezüglich einer Ladesitzung oder einer anderen Nutzung seiner Ladekarte und seines Kundenkontos durchgeführt wird.
Die Ladekarte bleibt Eigentum von BIP&GO. BIP&GO kann die Karte zurückziehen und/oder ersetzen, wenn die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BIP&GO gekündigt werden, Betrug vorliegt, die Ladekarte verändert oder gefälscht wurde oder diese nicht mit den Verbesserungen der Dienste kompatibel ist.
Im Falle eines technischen Defekts der Ladekarte wird BIP&GO diese kostenlos und so schnell wie möglich ersetzen. Wenn die Überprüfung ergibt, dass der Kunde für die Fehlfunktion verantwortlich ist, muss der Kunde gemäß dem in Artikel 6.1 detailliert beschriebenen Verfahren eine neue Ladekarte bestellen.
Die Vermietung und der Verkauf der Ladekarte durch den Kunden sind unter Androhung der sofortigen Kündigung dieser AVB untersagt.
Der Kunde kann die Nutzung der Ladekarte nur im Falle eines Diebstahls oder Verlusts der Karte sperren.
Widersprüche müssen sofort auf der dafür vorgesehenen Seite der Anwendung registriert werden, indem alle dort verlangten Angaben gemacht werden.
Die Ungültigkeitserklärung der Ladekarte erfolgt innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der oben genannten Erklärung.
Der KUNDE ist zur Zahlung aller durchgeführten Ladesitzungen verpflichtet, solange er keinen Widerspruch im Hinblick auf die Ladekarte erhoben hat.
BIP&GO kann unter keinen Umständen für nicht autorisierte Ladesitzungen haftbar gemacht werden, mit Ausnahme von Sitzungen, die nach einem Widerspruch durchgeführt werden, vorbehaltlich des guten Glaubens des Kunden. BIP&GO ist in diesem Rahmen in keinem Fall verpflichtet, die so belasteten Beträge zu erstatten.
Die Beweislast für eine nicht autorisierte Nutzung der Ladekarte durch den Kunden liegt in keinem Fall bei BIP&GO.
BIP&GO kann nicht für die Folgen eines Widerspruchs haftbar gemacht werden, der nicht vom Kunden oder seinem bevollmächtigten Vertreter stammt. Der Kunde kann in diesem Fall gemäß den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen eine neue Ladekarte bestellen.
Wenn der Kunde die als verloren oder gestohlen gemeldete Ladekarte wiedererlangt, muss er sie gemäß Artikel 6.4 dieser Bedingungen vernichten.
Die Nutzung einer als verloren oder gestohlen gemeldeten Ladekarte durch den Kunden gilt als missbräuchlich und kann zur Kündigung dieser AVB führen, unbeschadet aller Rechte und Rechtsmittel von BIP&GO.
In allen Fällen, in denen BIP&GO die Rückgabe der Ladekarte verlangt, muss der Kunde diese innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der Benachrichtigung durch BIP&GO zurückgeben. In allen oben genannten Fällen kann die Ladekarte per Einschreiben an den Kundenservice von BIP&GO zurückgeschickt werden.
Die Ladekarte und alle Inhalte auf der Ladekarte (die „geschützten Elemente“) sind durch geistige Eigentumsrechte (wie insbesondere alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Rechte der Hersteller von Datenbanken und alle anderen bestehenden oder zukünftigen französischen und internationalen Rechte des geistigen Eigentums) geschützt und Eigentum von BIP&GO oder von Dritten, die BIP&GO die Erlaubnis erteilt haben, diese zu nutzen.
In diesem Zusammenhang sind alle grafischen Elemente wie Informationen, Texte, Bilder, Fotografien und Logos, die von BIP&GO auf der Ladekarte reproduziert werden, durch die geltenden Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Sie dürfen unter keinen Umständen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von BIP&GO verwendet, reproduziert, nachgeahmt oder angepasst werden.
Die Nutzung der Ladekarte verleiht dem Kunden in keiner Weise ein Eigentumsrecht und/oder ein Recht auf geistiges Eigentum an den geschützten Elementen, mit Ausnahme eines nicht exklusiven persönlichen Zugangsrechts, das sich ausschließlich auf die Nutzung der Ladekarte gemäß ihrem Zweck und unter Einhaltung der AVB beschränkt.
Es ist strengstens untersagt, die geschützten Elemente ganz oder teilweise in jeglicher Form und mit jeglichen Mitteln ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BIP&GO darzustellen, zu vervielfältigen und/oder zu nutzen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Anfälligkeit der geschützten Elemente zu sondieren, zu scannen oder zu testen und/oder den Zugang oder Betrieb der geschützten Elemente zu stören, zu behindern, zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen. Der Kunde verpflichtet sich, die Ladekarte weder ganz noch teilweise zu kopieren, zu ändern, zusammenzusetzen, zu dekompilieren, zu verändern, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu verbreiten, zu verteilen oder zu übertragen, abgeleitete Werke daraus zu erstellen oder Dritten die Erlaubnis für derartige Handlungen zu erteilen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BIP&GO erhalten zu haben.
Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels stellt eine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum von BIP&GO und/oder dritten Lizenzgebern dar und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
In Anwendung der Artikel L121-21 ff. des frz. Verbraucherschutzgesetzes verfügt der Verbraucher über eine Frist von vierzehn Tagen, um sein Widerrufsrecht gemäß den Modalitäten auszuüben, die auf dem auf der Website von BIP&GO online gestellten Widerrufsformular aufgeführt sind: www.bipandgo.com
Im Rahmen der Verwaltung der Kundenbeziehung stellt BIP&GO den Kunden ein Formular für Kontaktanfragen zur Verfügung, das in der Anwendung über die Rubrik „Kontakt“ aus dem Menü der Anwendung zugänglich ist, sowie eine Telefonnummer.
Bei Fragen zur Bestellung oder Nutzung der Ladekarte, zur Abrechnung der Ladekarte und der von BIP&GO bereitgestellten Ladesitzungen für Elektrofahrzeuge (z. B. Streit über die Bezahlung der genannten Ladesitzungen) oder bei sonstigen Anfragen im Zusammenhang mit der Begleitung des Kaufprozesses kann der Kunde BIP&GO kontaktieren:
Telefonisch unter + (33)9 708 08 765 (gebührenfreier Anruf):
montags bis freitags (außer an Feiertagen):
von 8:00 bis 18:00 Uhr vom 1. Oktober bis zum 31. Mai,
von 8:00 bis 19:00 Uhr vom 1. Juni bis zum 30. September,
samstags von 9:00 bis 17:00 Uhr (außer an Feiertagen).
* Über das Kontaktformular auf der BIP&GO-Website: https://www.bipandgo.com/contact_form/
Zusätzlich zu dem, was an anderer Stelle festgelegt wurde, verpflichtet sich der Kunde in gutem Glauben:
1. alle Daten, die für die Validierung seiner Bestellung erforderlich sind, genau anzugeben;
2. alle Informationen mitzuteilen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der vorliegenden AVB erforderlich sind;
3. die Anweisungen von BIP&GO strikt zu befolgen und alle Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen einzuhalten;
4. den Preis für die Ladekarte zu zahlen;
5. die öffentliche Ordnung und die guten Sitten zu respektieren;
6. die AVB und alle Regeln zur Nutzung der Ladekarte einzuhalten.
Die Ladekarte nicht außerhalb des in Artikel 3 dieser AVB festgelegten geografischen Bereichs zu verwenden
Im Rahmen der Bereitstellung der Ladekarte und ihrer Nutzung durch den Kunden verarbeitet BIP&GO als Datenverarbeiter, der im Rahmen unterschiedlicher Zwecke handelt, personenbezogene Daten des Kunden.
Die personenbezogenen Daten werden von BIP&GO für die Bereitstellung der Ladekarte, ihre Nutzung durch den Kunden, die Verwaltung des Kundenservice und die Rechnungsstellung für die Ladekarte verarbeitet und können auch für die Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Marktforschung, den Versand von Newslettern, Push-Benachrichtigungen und die Durchführung von statistischen und Marktforschungsstudien gemäß den geltenden Vorschriften genutzt werden.
Im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Bereitstellung der Ladekarte und ihrer Nutzung durch den Kunden, wird der Kunde darüber informiert, dass BIP&GO die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet:
Name und Vorname;
E-Mail-Adresse;
Postanschrift, Lieferanschrift;
Kundenidentifikationsnummer;
Bei einer Supportanfrage: den Inhalt der per E-Mail gestellten Anfrage und die dazugehörigen Antworten.
Die gesammelten personenbezogenen Daten sind für das befugte Personal von BIP&GO (Marketingabteilungen, Kundenbeziehungen, Inkasso usw.) sowie für seine Subunternehmer bestimmt, in dem Umfang, der für die Bereitstellung der Ladekarte erforderlich ist.
Aufbewahrung der personenbezogenen Daten:
5 Jahre im Zusammenhang mit der Verwaltung von Geschäftsbeziehungen und Supportanfragen;
10 Jahre im Rahmen der Rechnungsstellung;
1 Jahr nach dem letzten Kontakt oder wenn auf zwei aufeinanderfolgende Werbeanfragen nicht geantwortet wurde. Wenn eine Person ihr Recht auf Widerspruch gegen den Erhalt von Werbung ausübt, werden die Informationen, die die Berücksichtigung des Widerspruchsrechts ermöglichen, maximal drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausübung dieses Rechts und ausschließlich zur Verwaltung dieses Widerspruchsrechts aufbewahrt.
Für weitere Details über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch BIP&GO ist die Datenschutzrichtlinie von BIP&GO unter https://www.bipandgo.com/mentions-legales/ einsehbar.
Der Kunde kann seine Rechte auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch sowie sein Recht auf Löschung gemäß den Bedingungen des frz. Datenschutzgesetzes „Informatique et libertés“ und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung 679/2016 vom 27. April 2016 beim Datenschutzbeauftragten („DPO“) der Sanef-Gruppe, 30 boulevard Galliéni, 92130 ISSY-LES-MOULINEAUX, oder unter der folgenden E-Mail-Adresse ausüben: donneespersonnelles@bipandgo.com.
BIP&GO hat eine Berufshaftpflichtversicherung bei einer bekannten solventen Gesellschaft abgeschlossen, die Schäden bei der Ausführung der AVB durch ihr Personal oder ihre Mitarbeitenden abdeckt.
Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitsanweisungen und alle anderen anwendbaren Vorschriften in Bezug auf die Ladekarte zu befolgen.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die ganz oder teilweise durch sein Fahrzeug oder sein Ladekabel entstehen.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften, der Bedingungen und Anweisungen für die Nutzung der Ladekarte, der Ladesäule, des Elektrofahrzeugs und/oder des Ladekabels entstehen.
Der Kunde ist allein für die Nutzung seines Kundenkontos sowie seiner Ladekarte verantwortlich. Er ist für deren Aufbewahrung verantwortlich und haftet für die Handlungen und Aktionen jeder Person, die sein Kundenkonto sowie seine Ladekarte nutzt, auch ohne sein Wissen. Er ist allein für die Informationen verantwortlich, die er BIP&GO im Rahmen dieser AVB selbst mitgeteilt hat oder von denen angenommen wird, dass er sie mitgeteilt hat.
Der Kunde ist allein für jede Nutzung der Ladekarte außerhalb des in Artikel 3 dieser AVB festgelegten geografischen Geltungsbereichs verantwortlich.
Im Falle eines Schadens, gleich welcher Art, ist der Kunde verpflichtet, BIP&GO so schnell wie möglich gemäß den in Artikel 12 dieser AVB dargelegten Modalitäten und innerhalb kürzester Zeit nach der Entdeckung des Schadens zu benachrichtigen.
BIP&GO haftet nur für direkte Schäden, die dem Kunden durch die schlechte Ausführung und/oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus den AVB entstehen könnten.
Darüber hinaus kann BIP&GO in keiner Weise für die Handlungen von Dritten (Partner, andere Kunden usw.) oder im Falle von höherer Gewalt oder zufälligen Ereignissen, die außerhalb ihres Willens liegen, haftbar gemacht werden.
Die Nutzung der Ladekarte erfolgt auf alleinige Verantwortung des Kunden.
In diesem Zusammenhang übernimmt BIP&GO keine Haftung, aus welchem Titel und welchem Grund auch immer, im Falle von:
Falschangaben des Kunden zu allen personenbezogenen Daten, die für die Ausstellung der Ladekarte relevant sind;
gefährlichem, illegalem oder betrügerischem Verhalten des Kunden;
materiellen oder immateriellen Personen- oder Sachschäden wie Unfällen, Diebstählen oder Schäden, auch teilweise, die bei der Verwendung der Ladekarte entstehen könnten, insbesondere bei der Ankunft oder Abfahrt eines Kunden oder beim Parken an der Station.
Schäden, die aus einer unsachgemäßen Verwendung der Ladekarte oder aus der vollständigen oder teilweisen Verletzung der geltenden Vorschriften, der geltenden Sicherheitsanweisungen oder anderer Regeln in Bezug auf die Ladesitzungen, die Ladesäulen oder das betreffende Elektrofahrzeug entstehen.
BIP&GO übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus Infrastrukturmängeln oder fehlerhaften Stromnetzen und Verbindungen (Internet, Mobiltelefon usw.) ergeben, dazu gehören insbesondere eine Unterbrechung des Dienstes, eine Störung der Datenströme, ein Eindringen von außen, mögliche Langsamkeit usw.
BIP&GO ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt und in allen Fällen zu erfüllen, in denen es durch ein Element außerhalb seines Dienstleistungsspektrums daran gehindert wird, wie beispielsweise: Ausfall des Internets, Ausfall der Verbindung, Ausfall des Computersystems, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall der E-Mail-Boxen, Ausfall oder Änderung von Drittanbietertechnologien, Transportschwierigkeiten, Streiks, Regierungsmaßnahmen usw.
Im Falle eines in der Anwendung festgestellten Fehlers kann sich jeder betroffene Kunde über folgende Wege mit BIP&GO in Verbindung setzen: appli@bipandgo.com, und das Unternehmen, soweit möglich, genau darüber informieren, welche Informationen in der Anwendung falsch sind oder fehlen.
BIP&GO haftet nicht für vorhersehbare oder unvorhersehbare Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung oder der vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Bestellung und/oder Nutzung einer Ladekarte, der Nutzung des Kundenkontos oder der Anwendung ergeben.
BIP&GO kann nicht für eine Nutzung der Ladekarte außerhalb des in Artikel 3 dieser AVB definierten geografischen Bereichs haftbar gemacht werden. BIP&GO unternimmt alle Anstrengungen, um die von den Kunden übermittelten Informationen zu überprüfen, ist in diesem Zusammenhang jedoch nur zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet.
BIP&GO gibt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtverletzung von Rechten Dritter, die Kontinuität, Leistung und/oder Dauerhaftigkeit der Ladekarte und/oder die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Eignung der Ladekarte für die Bedürfnisse des Kunden, noch garantiert es, dass letztere frei von Anomalien und Fehlern ist oder ohne Ausfälle und Unterbrechungen funktionieren wird. Die Ladekarte wird „wie besehen“ und je nach Verfügbarkeit bereitgestellt.
BIP&GO wird gegenüber dem Kunden nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerungen bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus den Allgemeinen Verkaufsbedingungen haftbar gemacht, die auf das Eintreten eines Falles höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen sind.
Im Falle des Eintretens eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Verpflichtungen aus den Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgesetzt. Wenn der Fall höherer Gewalt länger als einen (1) Monat andauert, können die vorliegenden AVB unter den in den Artikeln 1351 und 1351-1 des frz. Zivilgesetzbuchs vorgesehenen Bedingungen von Rechts wegen gekündigt werden.
Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgrund einer Rechtsnorm, eines geltenden Gesetzes oder einer gerichtlichen Entscheidung eines zuständigen Gerichts als ungültig gilt, wird sie als nicht geschrieben betrachtet. Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen behalten jedoch ihre Kraft und ihren Umfang. Im Übrigen vereinbaren die Parteien, dass im Falle der Nichtigkeit einer Klausel, die von einem zuständigen Gericht für ungültig befunden wurde, die ungültige Klausel durch die gültige Klausel ersetzt wird, die dem Geist und den wirtschaftlichen Grundlage des von diesen Bedingungen vorgesehenen Vertrags am nächsten kommt.
Die Tatsache, dass sich eine Partei nicht auf ein Recht beruft oder dass die andere Partei eines ihrer Rechte gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht ausübt oder einer Pflicht nicht nachkommt, kann für die Zukunft nicht als Verzicht auf das betreffende Recht oder die betreffende Pflicht ausgelegt werden.
Der Vertrag kann vom Kunden nicht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von BIP&GO abgetreten werden.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel L.616-1 des frz. Verbraucherschutzgesetzes wird der Kunde darüber informiert, dass er im Falle von Streitigkeiten in jedem Fall kostenlos eine konventionelle Mediation (L612-1 des frz. Verbraucherschutzgesetzes) oder eine andere alternative Methode zur Beilegung von Streitigkeiten in Anspruch nehmen kann. Zu diesem Zweck kann der Kunde, nachdem er sich an BIP&GO gewandt hat und wenn er keine zufriedenstellende Antwort erhält oder innerhalb von sechzig (60) Tagen keine Antwort erhält, kostenlos den Ombudsmann für Tourismus und Reisen anrufen, dessen Kontaktdaten und Anrufsmodalitäten auf seiner Website www.mtv.travel zu finden sind.
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.
Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, werden alle Streitigkeiten bezüglich der AVB, wie im frz. Verbrauchergesetzbuch definiert, den zuständigen Gerichten vorgelegt.
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