Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden von Ladediensten

BIP&GO ist einer der führenden Anbieter von Liber-t-Telemaut-Badges in Frankreich. Im Rahmen seiner Aktivitäten möchte BIP&GO nachhaltige Mobilitätsdienste fördern, insbesondere Ladelösungen für Elektrofahrzeuge. Der Dienst wird von dem Unternehmen BIP&GO im Rahmen seiner mobilen Anwendung angeboten. Der Dienst unterliegt den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden von Ladediensten (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden“ oder „AGB für Kunden“), den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen von Be:Mo (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Be:Mo-Dienstleistungen“ oder „AGB für Be:Mo-Dienstleistungen“) und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, wie in der mobilen Anwendung BIP&GO „Ihr Begleiter auf Reisen“ (im Folgenden „Allgemeine Nutzungsbedingungen“ oder „ANB“) einsehbar. Der Dienst wird von BIP&GO bereitgestellt und von dem Unternehmen Be:Mo betrieben. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden regeln die Nutzung des Leistungsangebots von BIP&GO. Die Nutzung der Dienste setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden (im Folgenden „AGB für Kunden“) durch jeden Kunden voraus, der die über die Anwendung bereitgestellten Dienste in Anspruch nehmen möchte.

Artikel 1 – Rechtliche Identifizierung

BIP&GO, Vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter und einem Stammkapital von 1.000 Euro, 
Eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 750 535 288,
Mit Firmensitz in 30 Boulevard Gallieni 92130 Issy-les-Moulineaux.
Der Leiter der Veröffentlichung ist Vincent FANGUET als ständiger Vertreter des Präsidenten von BIP&GO.

Artikel 2 – Definitionen

Die folgenden Begriffe, unabhängig davon, ob sie hier im Singular oder im Plural verwendet werden, sind immer wie folgt definiert:

  • Anwendung: Bezeichnet die mobile Anwendung BIP&GO „Ihr Begleiter für unterwegs“ wie in Artikel 2 „Definitionen“ der ANB definiert, über die der Ladedienst angeboten wird.

  • Be:Mo“: Vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von 5.500.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 823 647 060, mit Firmensitz in 110 Esplanade du Général de Gaulle 92400 COURBEVOIE – Frankreich, die die Ladedienste gemäß den AGB für Be:Mo-Dienstleistungen anbietet und deren Angebote für Ladedienste auf der Plattform gelistet sind.

  • Ladesäule“: Bezeichnet einen Punkt, an dem Elektrofahrzeuge mit Strom aufgeladen werden können

  • Kompatible Ladesäule“: Bezeichnet eine Ladesäule, die mithilfe der Ladekarte zum Aufladen und Bezahlen genutzt werden kann.

  • Ladekarte“: Bezeichnet die namentliche und persönliche Karte, die mit dem BIP&GO-Konto des Kunden verbunden ist und deren Aktivierung und Nutzung den Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt, die unter folgender Adresse abrufbar sind: https://www.bipandgo.com/cgv-recharge/. Diese Ladekarte ermöglicht das Starten und Beenden von Ladevorgängen an kompatiblen Ladesäulen. Der geografische Umfang der Nutzung der Ladekarte ist klar wie folgt definiert: Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg.

  • Kunde“: Bezeichnet jede natürliche Person, die ein Kundenkonto besitzt und sich mit der Anwendung verbindet, um die Dienste zu nutzen.

  • Kundenkonto“: Bezeichnet das BIP&GO-Kundenkonto, über das der Kunde auf die Dienste zugreift.

  • Personenbezogene Daten“: Bezeichnet personenbezogene Daten, wie in Artikel 2 „Definitionen“ der ANB der Anwendung definiert.

  • Ladeverlauf“: Bezeichnet die Übersicht, die über die Anwendung zugänglich ist und es ermöglicht, alle Ladevorgänge und die damit verbundenen Kosten sowie die Informationen über die verwendete Ladesäule nachzuvollziehen.

  • Ladebetreiber: Bezeichnet jede juristische Person, die elektrische Ladesäule betreibt und einen Interoperabilitätsvertrag mit Be:Mo abgeschlossen hat.

  • Laden“: Bezeichnet den Vorgang zum Aufladen eines E-Fahrzeugs an einer Ladesäule, die einem Ladebetreiber gehört, der Teil des Partnernetzwerks von Be:Mo ist.

  • Dienste“: Bezeichnet alle über die Anwendung zugänglichen Dienste, zu deren Bereitstellung sich BIP&GO gegenüber den Kunden verpflichtet, insbesondere die Einsicht des Kundenkontos und die Dienste zur Lokalisierung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und zur Durchführung einer Ladesitzung bei Be:Mo und seinem Netzwerk von Ladebetreibern.

  • Ladestation“: Bezeichnet eine in der Anwendung gelistete Station, die mehrere Säulen umfasst, von einem Ladebetreiber verwaltet wird und für die Durchführung von Ladevorgängen zuständig ist.

  • „Benutzer“: Bezeichnet jede Person, die die Anwendung über ein kompatibles Endgerät oder Mobiltelefon nutzt und aufruft.

  • Elektrofahrzeug“ oder „Fahrzeug“: Bezeichnet jedes Privatfahrzeug des Kunden (Pkw, Nutzfahrzeug) sowie Zweiräder (Fahrrad, Roller, Motorrad) und deren Zubehör (inklusive der zugelassenen Ausrüstungen bei Elektrofahrzeugen, die den Anschluss und das Aufladen des Fahrzeugs ermöglichen, insbesondere die Anschlusskabel).

Artikel 3 – Allgemeine Beschreibung der Dienste

3.1. Allgemeines

BIP&GO stellt den Nutzern einen innovativen Dienst zur Verfügung, mit dem sie Ladestationen finden und Ladesitzungen für Elektrofahrzeuge bezahlen können, wobei der Zugang und die Bezahlung automatisiert sind.

Die Nutzer der Anwendung können jederzeit auf die Standorte der Ladesäulen sowie auf deren Verfügbarkeitsstatus (verfügbar, besetzt, nicht verfügbar) in ganz Frankreich zugreifen.

Die Kunden können über ihr Kundenkonto auch auf eine Aufstellung ihres Verbrauchs (Ladeverlauf) zugreifen.

Für weitere Informationen wird der Kunde gebeten, die Hilfeseite zur Nutzung des Dienstes zu konsultieren: https://www.bipandgo.com/aide/application-mobile/recharge-electrique-application.

3.2. Starten und Bezahlen einer Ladesitzung

3.2.1. Zugang zur Be:Mo-Technologie

Die Anwendung ermöglicht es dem Kunden, eine Ladestation und eine verfügbare Ladesäule zu finden, um eine Ladesitzung zu starten. Die Anwendung interagiert mit den Servern der Be:Mo-Plattform und deren Partnern, um den BIP&GO-Kunden zur Nutzung des Ladedienstes zu autorisieren und für das Aufladen seines Elektrofahrzeugs zu bezahlen.

Darüber hinaus kann der BIP&GO-Kunde die Ladesitzung für sein Elektrofahrzeug auch mit der Ladekarte starten und beenden, indem er sie vor das RFID-Lesegerät einer kompatiblen Ladesäule hält. Der geografische Umfang der Nutzung der Ladekarte ist klar wie folgt definiert: Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg.

Um einen Ladevorgang durchzuführen, muss der Kunde über ein aktives BIP&GO-Kundenkonto und ein mit dem Dienst kompatibles Abonnement verfügen. Anschließend, nachdem er eine verfügbare Ladesäule an einer Ladestation ausgewählt hat, kann er entweder über die Anwendung oder über die Ladekarte eine Ladesitzung starten. 

Der Kunde benötigt somit entweder eine Ladekarte oder ein Smartphone, das den Zugang zum mobilen Datennetz ermöglicht, welches für die Nutzung der Anwendung unter den in Artikel 4 „Zugangsbedingungen zur Anwendung“ der ANB festgelegten Bedingungen erforderlich ist.
 

Um auf eine Ladesäule zugreifen und eine Ladesitzung über die Anwendung starten zu können, muss sich der Kunde unbedingt mit der kompatiblen Hardware und den Systemen, die für den Zugriff und die Nutzung der Dienste erforderlich sind, ausstatten und diese aktualisieren.

Um eine Ladesitzung starten zu können, muss der Kunde zuvor sichergestellt haben, dass sein Fahrzeug mit der entsprechenden Ladesäule kompatibel ist.

Die Ladesitzung wird durch das Drücken der Schaltfläche „Ladevorgang starten“ in der BIP&GO-Anwendung gestartet. Daraufhin wird der Kunde aufgefordert, sein Fahrzeug an die Ladesäule anzuschließen.

Um eine Ladesitzung zu beenden, sobald sein Fahrzeug aufgeladen ist, wird der Kunde aufgefordert, auf dem Bildschirm „Ladevorgang läuft“ auf die Schaltfläche „Ladevorgang beenden“ zu drücken.

Nachdem der Kunde das Ende der Ladesitzung bestätigt hat, wird er aufgefordert, sein Fahrzeug von der Ladesäule zu trennen. In der Anwendung wird ein Bildschirm zum beendeten Ladevorgang angezeigt, sobald das Ende des Aufladens bestätigt wurde. Er enthält insbesondere den Preis für die durchgeführte Ladesitzung.

BIP&GO wird sich nach besten Kräften bemühen, den Kunden so schnell wie möglich zu benachrichtigen, wenn eine Ladesitzung beendet werden muss. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass Be:Mo oder der Ladebetreiber das Aufladen ohne Vorankündigung beenden kann, wenn die Situation dies erfordert. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass der Ladebetreiber die Ladesitzung eines Kunden insbesondere in den folgenden Fällen beenden kann:

  • Panne/Ausfall einer Ladesäule,

  • Risiko, dass die Sicherheit des Kunden an einer Ladestation beeinträchtigt wird,

  • Risiko der Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Durchführung des Dienstes.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei jedem Start einer Ladesitzung über die BIP&GO-Anwendung, durch Auswahl der gewünschten Ladeleistung oder über die Ladekarte, der Ladesitzung und der damit verbundenen Zahlung voll und ganz zustimmt. Sobald er seine Zustimmung auf diese Weise erteilt hat und die Ladesitzung beendet ist, gilt die Zahlung als vom Kunden autorisiert, und der Zahlungsauftrag ist unwiderruflich und nicht anfechtbar.

Artikel 4 – Annahme und Änderungen des Dienstes

Die AGB für Kunden unterliegen der Annahme durch den Kunden zum Zeitpunkt der ersten Ladesitzung.

Der Kunde bestätigt, dass er die vorliegenden AGB für Kunden gelesen und vollständig verstanden hat und alle Bestimmungen ohne Einschränkung oder Vorbehalt vollumfänglich akzeptiert.

Die AGB für Kunden und die ANB der Anwendung gelten für die gesamte Nutzungsdauer der Dienste und bis die vorliegenden AGB für Kunden durch neue ersetzt werden. BIP&GO behält sich das Recht vor, die AGB für Kunden jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern und/oder zu aktualisieren. BIP&GO behält sich außerdem das Recht vor, die Dienste und/oder die Anwendung einseitig zu ändern und/oder weiterzuentwickeln oder einzustellen. Der Kunde wird bei seiner nächsten Anmeldung in der Anwendung über die neuen AGB für Kunden informiert. Der Zugriff und die Nutzung der Anwendung unterliegen den zum Zeitpunkt des Zugriffs und der Nutzung gültigen AGB für Kunden.

Artikel 5 – Verstoß

Der Umfang von Verstößen ist in Artikel 5 „Verstoß“ der ANB der Anwendung festgelegt.

Artikel 6 – Verfügbarkeit

Die Modalitäten und Bedingungen der Verfügbarkeit sind in Artikel 11 „Garantie“ der ANB der Anwendung festgelegt.

Artikel 7 – Geistiges Eigentum - Lizenz

Der Umfang der Rechte am geistigen Eigentum und der Nutzung der Lizenz ist in Artikel 7 „Geistiges Eigentum – Lizenz – Einschränkungen – Updates“ der ANB der Anwendung festgelegt.

Artikel 8 – Hyperlinks

Die Anwendung kann Hyperlinks zu Websites enthalten, die von Dritten betrieben werden („Drittwebsite“). Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass BIP&GO nicht für die Inhalte verantwortlich ist, die von diesen Drittwebsites gemäß den ANB bereitgestellt werden. Die ANB (Artikel 13 „Hyperlinks und Weiterleitung zu Drittanwendungen“) legen die Bedingungen und Modalitäten für die Nutzung von Hyperlinks fest.

Artikel 9 – Finanzielle Bedingungen

9.1.    Preis

Die Preise für die Ladedienste sind in Euro angegeben und enthalten alle Steuern. Sie berücksichtigen die Mehrwertsteuer und eventuelle Zusatzkosten (z. B.: Transaktionsgebühren), die am Tag der Ladesitzung gelten. Sie sind auch jederzeit über die detaillierte Beschreibung einer Ladestation direkt in der Anwendung abrufbar. Falls eine oder mehrere Steuern eingeführt oder geändert, bzw. erhöht oder gesenkt werden, kann sich diese Änderung auf den Verkaufspreis der Dienste auswirken.

9.2.    Laden

Der vom Kunden für seinen Ladevorgang zu zahlende Preis wird auf dem Bildschirm mit der Zusammenfassung seiner Ladesitzung angezeigt und hängt von der Ladeleistung sowie vom gewählten Anbieter, der Ladezeit und dem vom Kunden gewählten Steckertyp ab.

Sofern ein Betreiber die Informationen über eine Ladesitzung nicht verspätet zur Verbuchung übermittelt, wird jede Ladesitzung, die zwischen dem 1. und dem letzten Tag des laufenden Monats durchgeführt wurde, auf der Rechnung des Folgemonats abgerechnet.

Die Ladesitzung wird dem Kunden im Rahmen seines BIP&GO-Abonnements als Teil der kostenpflichtigen Mobilitätsdienste, die über die mobile BIP&GO-Anwendung verfügbar sind, von BIP&GO im Namen und auf Rechnung von Be:Mo in Rechnung gestellt.

Die Ladesitzungen werden auf der BIP&GO-Rechnung unter dem Buchungstext „Mobile Anwendung“ ausgewiesen.

Eventuelle Zusatzkosten (Beispiel: Transaktionskosten), die mit einer Ladesitzung verbunden sind, werden von BIP&GO nach demselben oben genannten Prinzip in Rechnung gestellt. Die Transaktionsgebühren werden vom Kunden getragen und betragen 0,20 €/Transaktion für jede begonnene Ladesitzung.

In jedem Fall kann der Kunde alle seine Transaktionen über die Anwendung sowie in seinem BIP&GO-Kundenbereich und auf seiner detaillierten Monatsrechnung nachvollziehen.  

Artikel 10 – Unterstützung und Support

Die Modalitäten für Unterstützung und Support im Rahmen der Bereitstellung der Dienste und der Nutzung der Anwendung sind in Artikel 12 „Unterstützung“ der ANB festgelegt.

Im Rahmen der Dienste, die Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden sind, bearbeitet BIP&GO jedoch Anfragen:

*    Per Telefon unter der Rufnummer + (33)9 708 08 765 (kostenloser Service, nicht gebührenpflichtiger Anruf), montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr (außer an Feiertagen).

* Über das Kontaktformular auf der BIP&GO-Website: https://www.bipandgo.com/contact_form/

 

Der Kunde wird darüber informiert, dass die Anfrage an Be:Mo weitergeleitet wird, wenn diese nicht von BIP&GO bearbeitet werden kann.

Be:Mo wird untersuchen, ob es für das betreffende Problem verantwortlich ist, und über die im Rahmen dieser Untersuchung gesammelten Erkenntnisse berichten. BIP&GO empfiehlt dem Kunden jedoch, bei Fragen zu Vorfällen im Zusammenhang mit einer Ladesitzung, die Unterstützung vor Ort erfordern (z. B.: Fehlfunktion einer Ladesäule), den Kundenservice des Be:Mo-Partners des Ladebetreibers zu kontaktieren, dessen Telefonnummer in der Regel auf der Ladesäule des Ladebetreibers angegeben ist.

Artikel 11 – Allgemeine Pflichten des Kunden

Zusätzlich zu dem, was in diesen AGB für Kunden und den ANB der Anwendung festgelegt ist, verpflichtet sich der Kunde in gutem Glauben :

1. alle Daten, die für die Validierung seiner Transaktion notwendig sind, wahrheitsgemäß anzugeben;

2. alle Informationen mitzuteilen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienste erforderlich sind;

3. die Anweisungen von BIP&GO oder einem der Partnerbetreiber von Be:Mo strikt zu befolgen und alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden und der Allgemeinen Nutzungsbedingungen einzuhalten;

4. den Preis für die bei BIP&GO abonnierten Dienste zu zahlen;

5. die AGB für Kunden, die ANB und alle Regeln, die für die Nutzung der Dienste gelten, einzuhalten.

6. außerhalb des folgenden geografischen Bereichs nicht auf die Dienste und Ladesitzungen zuzugreifen oder dies zu versuchen: Kontinentalfrankreich.

Artikel 12 – Sicherheit und Einhaltung der Verkehrsregeln

Der Nutzer muss sich an die Verkehrsregeln und -vorschriften, die Straßenverkehrsordnung sowie die polizeilichen Vorschriften halten. Der Nutzer ist allein für die Nutzung der Anwendung verantwortlich und verpflichtet sich:

- Sein Telefon oder andere kompatible mobile Endgeräte nicht während der Fahrt zu bedienen.

-  Zum Stillstand zu kommen und den Motor abzuschalten, bevor er sein Telefon bedient. Die Benutzung eines in der Hand gehaltenen Telefons durch den Fahrer eines fahrenden Fahrzeugs ist gesetzlich strengstens verboten.

- Die Anwendung zu starten, bevor er das Fahrzeug startet.

- Wachsam zu sein und die Verkehrsregeln und die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

Sofern der Nutzer gegen diese Bestimmungen verstößt, erkennt der Nutzer an und stimmt zu, dass das Unternehmen und Dritte nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden können, die in Verbindung mit der Nutzung der Anwendung in Fahrsituationen entstehen.

Artikel 13 – Personenbezogene Daten

Im Rahmen der Durchführung der Dienste verarbeiten Be:Mo und BIP&GO die personenbezogenen Daten der Kunden als unabhängige Datenverarbeiter, die im Rahmen unterschiedlicher Zwecke handeln.  

13.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung von BIP&GO

Die personenbezogenen Daten werden von BIP&GO für die Vermarktung der Dienste über die Anwendung, die Verwaltung des Kundenservice, die Rechnungsstellung für die Dienste auf der Grundlage der von Be:Mo zur Verfügung gestellten Elemente und die damit verbundenen Abbuchungsvorgänge verarbeitet und können auch für die Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Marktforschung, den Versand von Newslettern, Push-Benachrichtigungen und die Durchführung von statistischen und Marktforschungsstudien gemäß den geltenden Vorschriften genutzt werden.

Im Rahmen der Durchführung einer Ladesitzung wird der Kunde darüber informiert, dass die folgenden personenbezogenen Daten von BIP&GO gesammelt und an Be:Mo weitergeleitet werden:

*    Name und Vorname;

*    E-Mail-Adresse;

*    Postadresse;

*    Kundennummer ;

*    Standortdaten in Bezug auf die Nutzung der Anwendung durch den Kunden ;

*   Transaktionsdaten des Ladedienstes (Zeitstempel, Standort und verbrauchter Betrag)

*    Bei einer Supportanfrage: der Inhalt der per E-Mail gestellten Anfrage und die dazugehörigen Antworten.

Die gesammelten personenbezogenen Daten sind für das befugte Personal von BIP&GO und Be:Mo (Marketingabteilungen, Kundenbeziehungen, Inkasso usw.) sowie für deren Subunternehmer bestimmt, soweit dies für die Bereitstellung der Dienste und der Anwendung erforderlich ist.

Aufbewahrung der personenbezogenen Daten:

*    5 Jahre im Zusammenhang mit der Verwaltung von Geschäftsbeziehungen und Supportanfragen;

*    10 Jahre im Rahmen der Rechnungsstellung;

*    1 Jahr nach dem letzten Kontakt oder wenn auf zwei aufeinanderfolgende Werbeanfragen nicht geantwortet wurde. Wenn eine Person ihr Recht auf Widerspruch gegen den Erhalt von Werbung ausübt, werden die Informationen, die die Berücksichtigung des Widerspruchsrechts ermöglichen, maximal drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausübung dieses Rechts und ausschließlich zur Verwaltung dieses Widerspruchsrechts aufbewahrt.

Weitere Details über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch BIP&GO stehen in der Datenschutzrichtlinie von BIP&GO unter https://www.bipandgo.com/mentions-legales/ zur Verfügung

13.2 Verantwortlicher für die Verarbeitung von Be:Mo

Die an Be:Mo übermittelten personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit der Lokalisierung des Kunden und den verfügbaren Ladesäulen, der Bereitstellung von Ladediensten und der Verwaltung des Kundenservice verarbeitet. Be:Mo ist für die Informationen verantwortlich, die an BIP&GO übermittelt werden, um die Kundenrechnungen erstellen zu können.

Der Kunde wird auch darüber informiert, dass einige der von BIP&GO mittels seiner Anwendung gesammelten personenbezogenen Daten an Be:Mo, den Empfänger der Daten, weitergeleitet werden, der diese als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung verarbeiten wird, um die Ladedienste bereitzustellen.

Be:Mo verpflichtet sich, dass die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß dem frz. Datenschutzgesetz „Informatique et Libertés“ und der Verordnung (EU) 2016/679 des Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie allen Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung dieser Verordnung erlassen wurden, gesammelt und verarbeitet werden.

Die Politik in Bezug auf personenbezogene Daten wird in der Be:Mo-Datenschutzrichtlinie im Detail beschrieben, die unter folgender Adresse einsehbar ist: https://be-mo.io/personal-data-protection-cookie-policy-charter/

13.3 Ausübung von Zugriffsrechten

Der Kunde kann seine Rechte auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch sowie sein Recht auf Löschung unter den Bedingungen des frz. Datenschutzgesetzes „Informatique et libertés“ und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung 679/2016 vom 27. April 2016 beim Datenschutzbeauftragten („DPO“) von BIP&GO, 30 boulevard Galliéni, 92130 ISSY-LES-MOULINEAUX, oder unter der folgenden E-Mail-Adresse ausüben: donneespersonnelles@bipandgo.com.

Artikel 14 – Haftung

Der Haftungsumfang ist in Artikel 8 „Haftung“ der ANB der Anwendung festgelegt.

Artikel 15 – Gewährleistung

BIP&GO gewährt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien als jene, die in Artikel 11 „Garantie“ der ANB der Anwendung definiert sind.

Artikel 16 – Haftungsausschluss

Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitsanweisungen und alle anderen anwendbaren Vorschriften in Bezug auf die verwendete Stromladesäule und das betreffende Fahrzeug zu befolgen.

Der Kunde muss sich vor jeder Ladesitzung vergewissern, dass sein Fahrzeug und sein Ladekabel mit der jeweiligen Stromladesäule kompatibel sind. Er muss auch sicherstellen, dass diese den geltenden Vorschriften entsprechen.

BIP&GO übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch Fehlfunktionen der Stromladesäulen, der Infrastruktur, der Stromnetze oder der Verbindungen (Internet, Mobiltelefon usw.) entstehen, dies umfasst insbesondere eine Unterbrechung des Dienstes, eine Störung der Datenströme, externes Eindringen, mögliche Langsamkeit usw. BIP&GO haftet nicht für materielle oder immaterielle Personen- oder Sachschäden wie Unfälle, Diebstähle oder Beschädigungen, auch nicht für Teile davon, die während einer Ladesitzung auftreten können, insbesondere bei der Ankunft oder Abfahrt eines Kunden oder beim Parken an der Ladestation.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften und der Nutzungsbedingungen für die betreffende Stromladesäule, das Elektrofahrzeug und/oder das Ladekabel entstehen. BIP&GO übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die aus Mängeln des Elektrofahrzeugs oder des Stromladekabels resultieren.

Generell kann BIP&GO nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus einer unsachgemäßen Nutzung oder der vollständigen oder teilweisen Verletzung der geltenden Vorschriften, der geltenden Sicherheitsanweisungen oder jeder anderen Regel in Bezug auf die Ladesäulen oder das betreffende Elektrofahrzeug resultieren.

Im Falle eines Schadens, gleich welcher Art, ist der Kunde verpflichtet, BIP&GO so schnell wie möglich gemäß den in Artikel 11 dieser AGB für Kunden dargelegten Modalitäten und innerhalb kürzester Zeit nach der Entdeckung des Schadens zu benachrichtigen.

BIP&GO ist nicht verpflichtet, seine Pflichten im Falle höherer Gewalt und in allen Fällen zu erfüllen, in denen es durch ein Element außerhalb seines Dienstleistungsspektrums daran gehindert wird, wie beispielsweise: Internetausfall, Verbindungsausfall, Ausfall des Computersystems eines Partnerbetreibers, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von E-Mail-Postfächern, Ausfall oder Änderung von Drittanbietertechnologien, Transportschwierigkeiten, Streiks, Regierungsmaßnahmen usw.

BIP&GO kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden oder einem seiner Mitarbeiter entstehen, wenn der Kunde durch eine Nachricht, die auf der Ladesäule, der Website, der Anwendung, per E-Mail oder einem anderen Kommunikationsmittel angezeigt wird, auf ein (potenzielles) Risiko, hingewiesen wurde.

BIP&GO kann unter keinen Umständen für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge haftbar gemacht werden, mit Ausnahme von Zahlungsvorgängen, die nach einem Widerspruch durchgeführt werden, vorbehaltlich des guten Glaubens des Kunden. BIP&GO ist in diesem Rahmen in keinem Fall verpflichtet, die so belasteten Beträge zu erstatten.

Die Beweislast für eine nicht autorisierte Zahlung auf sein Bankkonto liegt in keinem Fall bei BIP&GO.

BIP&GO übernimmt keine Verantwortung für die auf seiner Website und in der Anwendung verfügbaren Informationen über die verfügbaren Ladesäulen, die Infrastruktur, das Netzwerk, die Verbindung usw.

BIP&GO unternimmt alle Anstrengungen, um die von den Kunden und den Partnerbetreibern übermittelten Informationen zu überprüfen, ist in diesem Zusammenhang jedoch nur zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet.

Im Falle eines in der Anwendung festgestellten Fehlers kann jeder betroffene Kunde auf folgenden Wegen Kontakt mit BIP&GO aufnehmen: appli@bipandgo.com, und, soweit möglich, das Unternehmen genau darüber informieren, welche Informationen in der Anwendung falsch sind oder fehlen.

BIP&GO haftet nicht für Schäden jeglicher Art, ob vorhersehbar oder unvorhersehbar, die sich aus der Nutzung oder der vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Nutzung des Kundenkontos, der Anwendung oder der Zahlungsfunktionen für das Aufladen von Elektrofahrzeugen ergeben.

BIP&GO weist darauf hin, dass das Unternehmen im Rahmen der Kontaktaufnahme der Kunden mit den auf ihrer Website und ihrer Anwendung aufgeführten Betreibern von Ladestationen nur zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet ist.

Artikel 17 – Anwendbares Recht – Beilegung von Streitigkeiten

Der Kunde wird in Artikel 15 „Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit“ der ANB der Anwendung über die Modalitäten zur Beilegung von Streitigkeiten und die möglichen Rechtsmittel informiert.